Kantstraße 92, 10627 Berlin
Wohn-/Geschäftshaus · Zwangsversteigerung am Charlottenburg in Berlin · 0070 K 0137/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
1 Das Grundstück Kantstraße 92, 1.103 m², annähernd rechteckiger Zuschnitt 6.500.000,00 € bei ebener Topografie, baureifes Land, ist bebaut mit einem fünfgeschossigen, unterkellerten Wohn- und Geschäftshaus mit Seitenflügel und Quergebäude, Baujahr um 1905. Das Objekt befindet sich in einer Lage mit guter öffentlicher und gewerblicher Infrastruktur an einer Erschließungsstraße. Das Gebäude umfasst 30 Wohnungen (Einzelgröße zwischen 38,75 m² und 122,13 m²) und 3 Gewerbeeinheiten mit insgesamt ca. 2.332 m² Wohnfläche und ca. 173,5 m² Nutzfläche. Sämtliche Einheiten sind laut Gutachten vermietet (ohne Gewähr). Das Gebäude wird augenscheinlich laufend instandgehalten, größere Modernisierungen in den letzten Jahren sind jedoch nicht bekannt. Nähere Einzelheiten können dem Wertgutachten (Stand 12/2025) entnommen werden. Es fand eine stichprobenartige Innen- und Außenbesichtigung statt; die Wohn- und Gewerbeeinheiten wurden nicht von innen besichtigt.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Charlottenburg in Berlin können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Wohn-/Geschäftshaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.