Öhlisbrunnenweg 8, 71149 Bondorf
Zweifamilienhaus · Zwangsversteigerung am Stuttgart in Baden-Württemberg · 1 K 94/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Bondorf Blatt 448 BV Nr. 32 Gemarkung Bondorf, Flurstück 346 Gebäude- und Freifläche, Öhlisbrunnenweg 8 Größe: 798 m² Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): Öhlisbrunnenweg 8 in 71149 Bondorf, eigengenutztes Zweifamilienhaus mit angebauter Garage, Schuppen, Carport, Baujahr Ende der 1950er Jahre, Umbau Mitte der 1980er Jahre, Mietfläche EG ca. 131 m², DG ca. 87 m². Verkehrswert: 500.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 14.05.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Hinweis: Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Stuttgart in Baden-Württemberg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Zweifamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.