Husener Str. 102, 104, 44319 Dortmund, Husen
Mehrfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Dortmund in Nordrhein-Westfalen · 0278 K 0006/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Laut Gutachten besteht das Grundstück aus den beiden Flurstücken 924 (BV 5; Größe: 81 qm; Einzelwert: 28.300 €) und 925 (BV 7; Größe: 1.966 qm; Einzelwert: 671.700 €) -welche eine wirtschaftliche Einheit bilden- und ist mit zwei aneinander gebauten zweigeschossigen Mehrfamilienhäusern (mit tlw. gewerblicher Nutzung -ehem. Spielhalle- im Erdgeschoss), mit Vollunterkellerung und ausgebauten Dachgeschossen (Bj. ca. 1902) bebaut. Das Objekt verfügt über sechs Wohneinheiten (ca. 425 qm) und eine Gewerbeeinheit (ca. 134 qm). Zudem befinden sich drei Fertiggaragen (Bj. ca. 1980) sowie fünf Stellplätze auf dem Grundstück. Hinsichtlich der Fertiggaragen sowie des Dachgeschossausbaus zu Wohnzwecken liegt keine baurechtliche Genehmigung vor. Eine Innenbesichtigung der vermieteten Wohnungen konnte nicht erfolgen. Ein Ansprechpartner kann nicht benannt werden, da es sich um eine Teilungsversteigerung gem. § 180 ZVG handelt.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Dortmund in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Mehrfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.