Diedenhofener Str. 15, 47137 Duisburg, Untermeiderich
Zweifamilienhaus · Zwangsversteigerung am Duisburg in Nordrhein-Westfalen · 0651 K 0069/2024
Objektbeschreibung
Es handelt sich um ein ca. 1927 erbautes, unterkellertes Zweifamilienhaus in 47137 Duisburg-Untermeiderich. Der Dachgeschossausbau konnte nicht abschließend geklärt werden. Laut Bauakte sind die Flächen ausgebaut, aber nicht genehmigt, da der 2. Rettungsweg fehlt. Die Grundstücksgröße beträgt 167 qm. Das Gebäude umfasst ansonsten im EG und OG zwei Wohnungen, die augenscheinlich leer stehen. Die Wohnfläche beträgt insgesamt ca. 104 qm (EG ca. 50 qm, OG ca. 54 qm zzgl. der lt. Bauakte nicht genehmigten, ausgebauten Fläche im DG. Das Objekt vermittelte im Rahmen der straßenseitigen Inaugenscheinnahme einen mäßig gepflegten Gesamteindruck. Eine Innenbesichtigung war nicht möglich. Kein konkreter Altlastenverdacht. Keine Kontaktdaten bzgl. d. Gläubigers (Behörde). Kontoverbindung Sicherheitsleistung: ZZJ Hamm IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16 LB Hessen-Thüringen, Verwendungszweck: AG Duisburg, Geschäftszeichen, Sicherheit, Datum der Versteigerung
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Duisburg in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Zweifamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.