Heßlerstraße 21, 45888 Gelsenkirchen
Mehrfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen · 0005 K 0013/2024
Objektbeschreibung
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus samt Hofgebäude, Heßlerstraße 21, 45883 Gelsenkirchen, Ortsteil Heßler. Das Mehrfamilienhaus von ca. 1900 (leicht modernisiert) ist unterkellert und mit ausgebautem Dachgeschoss. Es besteht aus 5 Wohneinheiten: 1 Wohnung im Erdgeschoss (ca. 87 m² m groß), 1 Wohnung im 1. Obergeschoss (ca. 125 m² m groß), 1 Wohnung im 2. Obergeschoss (ca. 125 m² m groß), 2 Wohnungen im Dachgeschoss (jeweils ca. 60 m² groß), welche vermietet sind (Stand Gutachten vom 31.01.2025). Im dem Hofgebäude befindet sich eine Gewerbeeinheit (Bäckerei), welche wahrscheinlich eigengenutzt wird. Der Betrieb wurde am 10.10.2024 aus gewerblichen Gründen dauerhaft und zwangsweise geschlossen und versiegelt. In der Nähe verläuft die Autobahn A42, sodass eine starke Immissionsbelastung herrscht. Der Zugang zum Gebäude ist nicht barrierefrei. Die Erstellung des Gutachtens erfolgte überwiegend ohne Innenbesichtigung. Es wird die Einsicht in das komplette Gutachten dringend angeraten!
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Mehrfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.