Hartmannstr. 8, 45884 Gelsenkirchen
Mehrfamilienhaus, Verkehrsfläche · Zwangsversteigerung am Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen · 0005 K 0041/2024
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Laut Wertgutachten handelt es sich A) Grundbuch von Rotthausen Blatt 1610 - Flurstück 174 um ein Grundstück, bebaut mit einem Mehrfamilienhaus, Ursprungsbaujahr 1895 (Schlussabnahme), insg. 428 m² Wfl. (6 Wohneinheiten), zum Wertermittlungsstichtag (16.01.2025) waren 4 Wohneinheiten eigengenutzt und 2 Wohneinheiten ungenutzt/unbewohnt, bestehende Baumängel/Bauschäden. Das Flurstück 174 überbaut das Flurstück 120 (Rotthausen Blatt 1611) auf einer Fläche von ca. 4 m² (Eigengrenzüberbau) und lt. Sachverständigen augenscheinlich auf einer sehr geringen Teilfläche (< 1 m²) auch das im fremden Eigentum stehende Flurstück 187. Einzelverkehrswert: 215.000,00 € B) Grundbuch von Rotthausen Blat 1611 - Flurstück 120 um ein Verkehrsfläche, überbaut durch das Flurstück 174 (Eigengrenzüberbau). Einzelverkehrswert: 4.000,00 € Die Flurstücke 174 und 120 stellen eine wirtschaftliche Einheit dar. Die Einsichtnahme des Gutachtens nebst allen Anlagen wird dringend angeraten!
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Mehrfamilienhaus, Verkehrsfläche.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.