Sellhorststr. 34, 45888 Gelsenkirchen, Bulmke-Hüllen
Mehrfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen · 0005 K 0006/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein Grundstück, bebaut mit einem Mehrfamilienwohnhaus (4 WE), in der Sellhorstr. 34, 45888 Gelsenkirchen-Bulmke-Hüllen, Baujahr 1905, insgesamt 266 m² Wfl., Bauschäden/Baumängel. Eine Innenbesichtigung der WE Nr. 2 (I. OG) und der WE Nr. 4 (DG) wurden der Sachverständigen nicht ermöglicht. Das Mehrfamilienwohnhaus stand zum Wertermittlungsstichtag (17.08.2023) insgesamt leer. Die Einsichtnahme des kompletten Gutachtens nebst allen Anlagen wird dringend angeraten!
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Mehrfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.