Bochumer Str. 164, 45886 Gelsenkirchen, Ückendorf
Wohn-/Geschäftshaus · Zwangsversteigerung am Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen · 0005 K 0025/2024
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein Wohn- und Geschäftshaus mit 2 Gewerbeeinheiten und Wohneinheiten in den Obergeschossen und im Dachgeschoss, in der Bochumer Straße 164, 45886 Gelsenkirchen-Ückendorf. Wohnfläche insgesamt ca. 319 qm, Nutzfläche insgesamt ca. 123 qm. 2 Gewerbeeinheiten und 5 Wohneinheiten, zur Aufteilung siehe Gutachten. Zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung stand das Objekt leer und war nicht verschlosssen. Ein Zugang war zum Stichtag für jedermann möglich. Im Grundbuch ist ein Sanierungsvermerk eingetragen. Ursprungsbaujahr ca. 1905. Eine Innenbesichtigung wurde teilweise nicht ermöglicht, so dass die Bewertung überwiegend nach äußerem Augenschein und den zur Verfügung gestellten Unterlagen erfolgte. Das Objekt ist nach gutachterlicher Einschätzung nur nach einer Vollsanierung nutzbar oder alternativ abzureißen. Die Einsichtnahme in das komplette Gutachten wird dringend angeraten.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Wohn-/Geschäftshaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.