Brinkstr. 8, 58097 Hagen
Mehrfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Hagen in Nordrhein-Westfalen · 0031 K 0061/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Lt. Gutachten – ohne Innenbesichtigung-: 4-geschossiges, voll unterkellertes Mehrfamilienhaus (Reihenmittelhaus) mit ausgebautem Dachgeschoss mit vermutlich 6 Wohnungen (It. ursprünglicher Bauakte); unterdurchschnittlicher Instandhaltungszustand; es bestehen Baumängel und Bauschäden; es besteht eine Eintragung im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Hagen; dies wurde wertmindernd berücksichtigt; da kein konkreter Altlastenverdacht vorliegt und dahingehende Untersuchungen erst bei einem Antrag auf Neubebauung oder Nutzungsänderung erforderlich werden könnten, wurde durch das Gericht kein gesondertes Gutachten zum Altlastenverdacht in Auftrag gegeben. Bei dem betreibenden Gläubiger handelt es sich um eine Behörde. Ein Ansprechpartner ist daher nicht zu benennen, da dieser weder weitere Auskünfte erteilen, Verkaufsgespräche führen, noch eine Besichtigung vermitteln kann.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Hagen in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Mehrfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.