Thälmannplatz 5 A, B, 39291 Karith
Mehrfamilienhaus, unbebautes Grundstück · Zwangsversteigerung am Burg in Sachsen-Anhalt · 0032 K 0057/2024
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
2 kleine Mehrfamilienhäuser mit jeweils 2 Wohneinheiten sowie ein unbebautes Grundstück lfd.Nr. 1 - Flurstück 10055: kleines, unregelmäßig geschnittenes, unbebautes Grundstück, welches als Verkehrsfläche bzw. Zuwegung zu Hausnummer 5A (lfd. Nr. 2) dient lfd. Nr. 2 - Flurstück 10058 - Thälmannplatz 5A: Grundstück, bebaut mit Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten (Baujahr ca. 1910, zweigeschossig, voll unterkellert, DG teilweise ausgebaut, Gesamtfläche der Wohneinheiten ca. 256 m²), teilweise verwilderte Außenanlagen Leerstand seit vielen Jahren, keine Modernisierungen seit 25 Jahren Vereinigungsbaulast zwischen lfd. Nr. 2 und 3 - Grundstücke sind im bauordnungsrechtlichen Sinn als ein Baugrundstück zu behandeln interne Grenzbebauung aufgrund von Zerlegung des Stammgrundstücks Kulturdenkmal als Bestandteil des Gutshofes mit Parkanlage - Gebäude unterliegen dem Denkmalschutz (Kern vermutl. aus Barockzeit) - Rückbau daher trotz des mäßigem Bauzustandes nicht möglich, es ist von einer notwendigen Kernsanierung auszugehen Gutachtenerstellung nur aufgrund Außenbesichtigung! Seite 2/3 lfd. Nr. 3 - Flurstück 10057 - Thälmannplatz 5B: Grundstück, bebaut mit Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten (Baujahr ca. 1910, zweigeschossig, voll unterkellert, DG teilweise ausgebaut, Gesamtfläche der Wohneinheiten ca. 195 m²), teilweise verwilderte Außenanlagen Leerstand seit vielen Jahren, keine Modernisierungen seit 25 Jahren Vereinigungsbaulast zwischen lfd. Nr. 2 und 3 - Grundstücke sind im bauordnungsrechtlichen Sinn als ein Baugrundstück zu behandeln interne Grenzbebauung aufgrund von Zerlegung des Stammgrundstücks Kulturdenkmal als Bestandteil des Gutshofes mit Parkanlage - Gebäude unterliegen dem Denkmalschutz (Kern vermutl. aus Barockzeit) - Rückbau daher trotz des mäßigem Bauzustandes nicht möglich, es ist von einer notwendigen Kernsanierung auszugehen Gutachtenerstellung nur aufgrund Außenbesichtigung!
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Burg in Sachsen-Anhalt können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Mehrfamilienhaus, unbebautes Grundstück.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.