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🏘️Mehrfamilienhaus · 5 Zi. · 211 m²In Google Maps öffnen

Winkel 6, 39279 Ladeburg

Zweifamilienhaus · Zwangsversteigerung am Burg in Sachsen-Anhalt · 0032 K 0023/2024

Verkehrswert
200.000 €
Mindestgebot (50 %)
100.000 €
70 %-Grenze
140.000 €
Termin
Mittwoch, 11. März 2026, 10:00 Uhr
Amtsgericht
Burg in Sachsen-Anhalt
Kategorie
🏘️ Mehrfamilienhaus

Objektdetails aus Terminbestimmung

Nutzfläche
211 m²
Zimmer
5
Baujahr
1912

Objektbeschreibung

Grundstück mit unregelmäßigem Zuschnitt; bebaut mit einseitig angebautem Zweifamilienhaus; 3,5 Zimmer je WE; Wohnfl. ca. 211 m²; zwei Vollgeschosse; voll unterkellert; nicht ausgebautes DG; Bj. 1912; ca. Mitte 1990er Jahre Modernisierung Dach, Fenster, Bäder, Installationsleitungen, Innenausbau; ca. 2020 Modernisierung und Instandsetzung: Infrarotheizung und Innenausbau; leerstehend; Setzungsrisse in Fassade; Keller baujahres- u. lagetypisch feucht; Renovierungs- u. Instandhaltungsstau; überdachte Terrasse auf Erdgeschossniveau; Nebengebäude Garage (Bj. ca. 1990er Jahre) und Scheune - Stallgebäude- (Bj. ca. 1910); Grenzbebauung durch benachbartes Wohnhaus u. Nebengebäude; Überbau Stallgebäude

Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter

Bei dieser Zwangsversteigerung am Burg in Sachsen-Anhalt können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Zweifamilienhaus.

Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.

Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.

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Verkehrswert200.000 €
ab 50 %100.000 €
70 %-Grenze140.000 €