Carl-Leverkus-Straße 59, 51373 Leverkusen
Mehrfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Leverkusen in Nordrhein-Westfalen · 0042 K 0038/2023
Objektbeschreibung
Laut Gutachten handelt es sich um mehrere miteinander verbundene, mehrstöckige Gebäude aus unterschiedlichem Baujahren (ab 1928) auf 7 Flurstücken, mit insgesamt 7 Wohneinheiten. Es erfolgten viele Nutzungsänderungen, welche bislang baubehördlich nicht genehmigt sind. Die legal genutzten Wohnflächen und die zusätzlich wohnlich genutzten gewerblichen Nutzflächen (insgesamt rd. 913 qm) weichen zudem von den vorhandenen Mietverträgen (insgesamt angeblich ca. 650 qm) erheblich ab. Für diverse Gebäudeteile liegt keine Baugenehmigung vor, teilweise wurde die Nutzung einiger Areale durch die Baubehörde aus brandschutztechnischen Gründen bereits im Jahr 2019 untersagt. Heizungen wurden stillgelegt bzw. es fehlt an Heizkörpern, was zu massivem Schimmelbefall führte. Die Warmwasserversorgung ist unklar. Darüber hinaus liegen erhebliche Schädigungen an den Dächern vor, so dass ungehindert Wasser eintritt. Es besteht ein größerer Unterhaltungs-, Instandsetzungs- und Sanierungsstau.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Leverkusen in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Mehrfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.