Bahnhofstraße 30, 35039 Marburg
Wohn-/Geschäftshaus · Zwangsversteigerung am Marburg in Hessen · 0085 K 0001/2026
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Fläche: 542 qm Mit der sofortigen Leistung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des festgesetzten Verkehrswertes im Termin muss gerechnet werden. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Die Sicherheitsleistung kann durch Vorlage eines Bundesbankschecks oder eines von einem inländischen Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsschecks erbracht werden. Der Scheck darf nicht älter als 3 Tage sein. Amtsgericht Marburg, 85 K 1/26. Konto für die Sicherheitsleistung: Gerichtskasse Frankfurt am Main: Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060 30 BIC: HELADEFFXXX Verwendungszweck: 038436608094
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Marburg in Hessen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Wohn-/Geschäftshaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.