Dohrer Straße 39, 41238 Mönchengladbach
Zweifamilienhaus, in vermutlich sanierungsbedürftigem baulichen Zustand · Zwangsversteigerung am Mönchengladbach-Rheydt in Nordrhein-Westfalen · 0503 K 0009/2025
Objektbeschreibung
Laut Wertgutachten ist das Flurstück 208 mit einem zweigeschossigen, voll unterkellerten Wohnhaus, in vermutlich sanierungsbedürftigem baulichen Zustand, mit teilausgebautem Dachgeschoss, bestehend aus Haupthaus und Flügelanbau, das als Eckbebauung ursprünglich um 1900 in der damaligen konventionellen Massivbauweise errichtet wurde, bebaut. Bei dem Flurstück 207 handelt es sich um ein unbebautes Flurstück. Gemäß dem vorliegenden Auszug aus dem Bebauungsplan der Stadt Mönchengladbach kann das rückwärtige Flurstück 207 mit Garagen bebaut werden. Aufgrund der Nichtbegehungsmöglichkeit handelt es sich um ein Risikoobjekt. Im Übrigen wird zur näheren Beschreibung auf das im Internet eingestellte und auf der Geschäftsstelle einsehbare Wertgutachten Bezug genommen.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Mönchengladbach-Rheydt in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Zweifamilienhaus, in vermutlich sanierungsbedürftigem baulichen Zustand.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.