Hauptstraße 100 - 104, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Wohn-/Geschäftshaus · Zwangsversteigerung am Neustadt an der Weinstraße in Rheinland-Pfalz · 0001 K 0019/2025
Objektbeschreibung
Eingetragen im Grundbuch von Neustadt an der Weinstraße Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum ME-Anteil Sondereigentums-Art Sondernutzungsrecht Blatt 544/10.000 verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung mit Speicherraum im 2. Obergeschoss Nr. 7 laut Aufteilungsplan, dem Abstellraum im 2. Obergeschoss, Nr. 7.1 laut Aufteilungsplan und der Freifläche, Nr. 7.2 laut Aufteilungsplan. Sondernutzungsrechte sind vereinbart. 18222/BV 1 an Grundstück Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift m² Neustadt an der Weinstraße 785 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 100 180 Neustadt an der Weinstraße 786 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 102 200 Neustadt an der Weinstraße 787/2 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 104 294 Neustadt an der Weinstraße 788/3 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 104 112 Neustadt an der Weinstraße 788/4 Gebäude- und Freifläche Mittelgasse 7, 9, 11 473
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Neustadt an der Weinstraße in Rheinland-Pfalz können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Wohn-/Geschäftshaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.