Meyenburger Straße 21, 16928 Pritzwalk
Wohn-/Geschäftshaus, Sonstiges · Zwangsversteigerung am Neuruppin in Brandenburg · 0007 K 0018/2026
Objektbeschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung auf Antrag des Insolvenzverwalters soll öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Pritzwalk Blatt 5711 BV 1 Gemarkung Pritzwalk, Flur 15, Flurstück 527 Gebäude- und Freifläche, Meyenburger Straße 21 Größe: 909 m² Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): Mit einem ungenutzten Wohn-, Geschäfts- und Nebengebäude (teilweise eingestürzt) bebautes Grundstück in 16928 Pritzwalk, Meyenburger Straße 21. Verkehrswert: 53.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 25.02.2026 in das Grundbuch eingetragen worden. Hinweis: Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Neuruppin in Brandenburg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Wohn-/Geschäftshaus, Sonstiges.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.