Mühlgasse 2, 76764 Rheinzabern
Zweifamilienhaus · Zwangsversteigerung am Landau in der Pfalz in Rheinland-Pfalz · 0003 K 0003/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
: - 1/2 - Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumen im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichnet. - Bei dem Objekt handelt es sich um ein Zweifamilienwohnhaus; ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt; zweigeschossig; teilweise unterkellert; mit Anbau; Baujahr Haupthaus 1850 (geschätzt), Anbau 1971, Treppenhaus 1983. - 2 - Das Sondereigentum besteht an der Wohnung im 1. OG im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichnet inkl. Garage; Die Wohnfläche beträgt rd. 120,55 m²; 4 Zimmer, 1 Küche, 1 Diele, 1 Bad, 1 WC, 1 Balkon, 1 Abstellraum; Sondernutzungsrecht am Speicherraum des neuen Baukörpers (BJ 1971). - Die Gesamtanlage befindet sich insgesamt in einem vernachlässigten Unterhaltungszustand. - Lediglich Außenbesichtigung erfolgt. - Objektadresse laut Gutachten: Mühlgasse 2, 76764 Rheinzabern; Verkehrswert:
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Landau in der Pfalz in Rheinland-Pfalz können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Zweifamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.