Ulmer Straße 216, 70327 Stuttgart
Wohn-/Geschäftshaus · Zwangsversteigerung am Stuttgart in Baden-Württemberg · 4 K 204/2024
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Stuttgart Blatt 70885 BV Nr. 1 Gemarkung Stuttgart, Flurstück 1045/3 Gebäude- und Freifläche, Ulmer Straße 216 Größe: 1.406 m² BV Nr. 2 zu 1 Bzgl. fr. zugeschriebener 139 m², soweit sie von alt Parz.Nr. 1076 herrühren: Fußpfadrecht siehe Serv.Buch II Blatt 137. Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): ( = Geschäftshaus mit Anbau und Tiefgarage, 2. UG u.a. 18 Stellplätze, 1.UG u.a. 14 Stellplätze, EG, 1. bis 4. OG, DG, Flachdach, Aufzug vorhanden. Mietfläche Hotel [2. OG bis DG] mit Abstellraum im UG, insgesamt ca. 1.313 m². Das Hotel wird nicht mehr betrieben. Mietfläche Handel/Verkauf im 1. UG, EG, 1. OG insgesamt ca. 1.364 m². Baujahr ca. 1998)* Verkehrswert: 2.560.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 26.02.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Stuttgart in Baden-Württemberg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Wohn-/Geschäftshaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.