Bautzener Platz 2-I, 10829 Berlin - Schöneberg
Sonstiges Grundstück/Gebäude · Zwangsversteigerung am Schöneberg in Berlin · 76 K 87/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Schöneberg Blatt 25993 174 / 10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Schöneberg, Flur 62, Flurstück 10 Gebäude- und Freifläche Hochkirchstraße 6, Bautzener Platz 2, 10829 Berlin Größe: 1.002 m² verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung, SE-Nr. 16. Objektbeschreibung/Lage (ohne Gewähr): Die laut Gutachten vermutlich eigengenutzte Wohnung, gelegen Bautzener Platz 2-I, Erdgeschoss links vorne, besteht bei einer Wohnfläche von ca. 58,29 m² aus 2 Zimmern, Küche, Bad, Flur und Abstellbereich. Zur Wohnung gehört ein offenbar zugeordnetes Keller-Abteil. Eine Innenbesichtigung hat nicht stattgefunden . Verkehrswert: 162.000,00 € Die Eintragung des Versteigerungsvermerks erfolgte am 21.10.2025. Die Beschlagnahme erfolgte am 16.10.2025. Hinweis: Wartezeiten wegen Einlasskontrollen möglich.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Schöneberg in Berlin können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Sonstiges Grundstück/Gebäude.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.