Schäuberstraße 41, 74354 Besigheim
Sonstiges Grundstück/Gebäude · Zwangsversteigerung am Vaihingen/Enz in Baden-Württemberg · K 28-25
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von 74354 Besigheim Blatt 5326 BV Nr. 1 50 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Besigheim, Flurstück 7737 Gebäude- und Freifläche, Schäuberstraße 41, 43 Größe: 1.780 m² verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im 1. OG links hinten, im Haus 1 sowie einem Tiefgaragenstellplatz, ATP Nr. 6. Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): 3-Zimmer-Wohnung mit Balkon in einem 1983 erbauten Mehrfamilienhaus. Wohnfläche ca. 89 m², Kellerraum mit ca. 9 m² Nutzfläche. Tiefgaragenstellplatz. Eigengenutzt. Verkehrswert: 257.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 10.10.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Vaihingen/Enz in Baden-Württemberg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Sonstiges Grundstück/Gebäude.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.