Laerholzstr. 59, 59 A , 44801 Bochum, Laer
sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum), Kfz-Stellplatz, Garage, Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Garage, zwei Wohnungen, sonstiges Teileigentum (Abstellräume) · Zwangsversteigerung am Bochum in Nordrhein-Westfalen · 0048 b K 0076/2023
Objektdetails aus Terminbestimmung
Weitere Flächen laut Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Laut Wertgutachten liegen die Objekte in dem zweigeschossigen Zweifamiienwohnhaus mit Flachdach "Laerhozstr. 59, 59a", Baujahr 1977. Laer Blatt 3013: Wohnungseigentum im Erdgeschoss nebst drei Kellerräumen, Loggia und Balkon mit einer Wohnfläche von rd. 139 qm. Dem Wohnungseigentum sind zwei Stellplätze sowie mehrere Außenflächen (Garten, Außentreppe, Dachfläche über Doppelgarage) zugeordnet. Die Wohnung macht einen normal instandgehaltenen Eindruck. Laer Blatt 3014: Wohnungseigentum im Obergeschoss nebst drei Kellerräumen, Loggia und Balkon mit einer Wohnfläche von rd. 140qm. Die Wohnung macht einen normal instandgehaltenen Eindruck. Allerdings bestehen im Deckenbereich der Lichtkuppeln in Flur und Bad erhebliche Feuchtigkeitsschäden durch Wassereintritt, ebenso waren in mehreren Räumen der Wohnung im Deckenbereich Spuren von eingetretener Feuchtigkeit erkennbar. Laer Blatt 3015: Teileigentum ( abgeschlossene Nutzungseinheit mit einem separaten Eingang außerhalb des Hauses). Die Nutzungseinheit ist zu einem Apartment mit Duschbad/WC und eingebauter Küchenzeile ausgebaut ( Fläche rd. 40 qm ). Eine Genehmigung über die Nutzungsänderung zum Wohnen oder zur Büronutzung ist in der städtischen Bauakte nicht dokumentiert. Für eine derartige Nachfolgenutzung wäre die Zulässigkeit zur Wohnraumnutzung von der zuständigen Baubehörde zu prüfen. Dem zu bewertendem Teileigentum ist das Sondernutzungsrecht an der in der Anlage 1 b braun schraffierten Fläche des Grundstücks nebst Eingangstreppe zugeordnet. Laer Blatt 3016: Doppelgarage ( Nutzfläche rd. 30 qm; Stromanschluss mit Steckdose, Beleuchtung und Wasseranschluss sind vorhanden ) im Kellergeschoss. Dem Teileigentum ist das Sondernutzungsrecht an der Zufahrtsfläche vor dem Garagentor zugeordnet. Die betreffende Fläche wurde mit rd. 48 qm ermittelt. Die Gesamtanlage macht einen leicht vernachläsigten Eindruck. Vermutlich ist eine komplette Dachsanierung erforderlich. Eine Instandhaltungsrücklage ist nicht vorhanden, ebenso kein Wirtschaftsplan. Es wurde kein Verwalter bestellt. Für die objektbezogenen Besonderheiten wurde ein Abschlag berücksichtigt. Ansprechpartnerin für die Objkete Laer Blätter 3014 und 3016: Immobilienmanagerin Frau C. Laufenberg, Tel.-Nr.: 06101 98911 568 Sofern Sicherheitsleistungen durch Überweisung erfolgen sollen, sollte diese spätestens 10 Tage vor dem Versteigerungstermin erfolgen: Überweisung an die Zentrale Zahlstelle Justiz. Die Überweisung ist für die Termine des Amtsgerichts Bochum ausschließlich vorzunehmen auf nachfolgendes Konto: Zentrale Zahlstelle Justiz bei der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) Kontonummer: 1 474 816, BLZ: 300 500 00, IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16, BIC: WELADEDD Hierbei müssen im Verwendungszweck angegeben werden: 1. der Name des Amtsgerichts 2. das Geschäftszeichen des Verfahrens 3. das Stichwort "Sicherheit" 4. der Tag des Versteigerungstermins. Sofern die Überweisung per Blitzüberweisung erfolgt, geben Sie bitte unbedingt Ihre vollständige IBAN an, da ansonsten keine Rücküberweisung erfolgen kann, falls Sie nicht Meistbietender sind. Auf die Allgemeinen Hinweise für Bietinteressenten wird im Exposee hingewiesen!!!
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Bochum in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum), Kfz-Stellplatz, Garage, Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Garage, zwei Wohnungen, sonstiges Teileigentum (Abstellräume).
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.