Bücklestraße 7, 73312 Geislingen/Steige
Sonstiges Grundstück/Gebäude · Zwangsversteigerung am Göppingen in Baden-Württemberg · 1 K 6/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Weitere Flächen laut Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Geislingen/Steige, Blatt 11503 BV Nr. 1 875 / 10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flur 1, Flst. 679, Bücklestraße 5, 7, -: 15 a 41 m² Gebäude- und Freifläche verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 5 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Bücklestraße 7, nebst Kellerraum im Untergeschoss gleicher Nummerierung. (3-Zimmer-Wohnung mit Terrasse und Gartenanteil in einem unterkellerten, viergeschossigen 8-Familienhaus; Baujahr ca. 1977; Wohnfläche ca. 69,27 m²; Pkw-Stellplatz im Freien) Angaben in () ohne Gewähr soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 136.000,00 €. Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Göppingen in Baden-Württemberg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Sonstiges Grundstück/Gebäude.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.