Buerer Straße 85, 45899 Gelsenkirchen
Sonstiges, Eigentumswohnung · Zwangsversteigerung am Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen · 0005 K 0074/2023
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Laut Wertgutachten handelt es sich um eine Eigentumswohnung Nr. 16 im 2. Obergeschoss nebst Kellerraum, Buerer Straße 85, Gelsenkirchen. Die Wohnung befindet sich in einem 3-geschossigen Wohn- und Geschäftshaus aus dem Baujahr 1893, das Teil eines Gebäudeensembles aus 3 unterschiedlichen Gebäuden ist. Der 3-geschossige Altbau wurde vernachlässigt und aufgrund Undichtigkeit des Daches befindet sich die Wohnung in einem nicht bewohnbaren Zustand. Bei einer nicht abgeschlossenen Moderniesierung wurde die Wohnung geteilt und es sollten 2 Wohnungen entstehen. In der Teilungserklärung ist es jedoch nur 1 Wohnung. Die Wohnung hat eine Größe von 129 m². Es wird die Einsichtnahme in das Gutachten dringend angeraten!
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Sonstiges, Eigentumswohnung.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.