Harmsstraße 96, 24114 Kiel
Sonstiges Grundstück/Gebäude · Zwangsversteigerung am Kiel in Schleswig-Holstein · 22 K 3/2025
Objektbeschreibung
–––––––––––––– Im Wege der Zwangsvollstreckung soll folgender Grundbesitz am 15. April 2026 um 10 Uhr, Sitzungssaal 68, Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22, 24114 Kiel, versteigert werden: Wohnungseigentum, eingetragen im Grundbuch von Kiel, Blatt 15508 BV Nr. 2, bestehend aus dem 21/1000 Miteigentumsanteil an folgendem Grundstück: Gemarkung Kiel-K, Flur 015, Flurstück 336, Gebäude- und Freifläche, Harmsstraße 94, 96, 98, 98 a; 1561 m² verbunden mit dem Sondereigentum an Wohnung Nr. 15: 1-Zimmer-Eigentumswohnung Nr. 15 mit einer Küche, einem Flur und einem Badezimmer, belegen im 2.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Kiel in Schleswig-Holstein können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Sonstiges Grundstück/Gebäude.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.