Ahornstraße 1, 97953 Königheim-Brehmen
Sonstiges Grundstück/Gebäude · Zwangsversteigerung am Tauberbischofsheim in Baden-Württemberg · 2 K 28/2024
Objektbeschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Königheim-Brehmen Blatt 440 Gemarkung Königheim-Brehmen, Flurstück 130 Gebäude- und Freifläche, Ahornstraße 1 Größe: 730 m² Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - Angaben ohne Gewähr): Wohnhaus (Nutzfläche ca. 380 m²) und Nebengebäude. Verkehrswert: 5.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 29.10.2024 in das Grundbuch eingetragen worden. Hinweis: Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Tauberbischofsheim in Baden-Württemberg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Sonstiges Grundstück/Gebäude.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.