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23568 Lübeck

Sonstiges Grundstück/Gebäude · Zwangsversteigerung am Lübeck in Schleswig-Holstein · 52 K 25/2024

Verkehrswert
150.000 €
Mindestgebot (50 %)
75.000 €
70 %-Grenze
105.000 €
Termin
Mittwoch, 29. April 2026, 9:00 Uhr
Amtsgericht
Lübeck in Schleswig-Holstein
Kategorie
🏗️ Sonstiges

Objektdetails aus Terminbestimmung

Wohnfläche
69 m²
Nutzfläche
59.78 m²
Grundstück
601 m²
Zimmer
3
Baujahr
1907
Geschosse
2

Objektbeschreibung

–––––––––––––– Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am 29. April 2026, 9 Uhr, Sitzungssaal 252, Amtsgericht Lübeck, Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck, folgender Grundbesitz öffentlich versteigert werden: Eingetragen im Grundbuch von Lübeck Blatt 82581, Gemarkung Kücknitz-Herrenwyk, Flur 006, Flurstück 42/2, Gebäude- und Freifläche, Gichterstraße 3; 277 m² groß. Teilunterkellertes, vermietetes Reihenmittelhaus in einer Häuserzeile mit 8 Häusern als Teil der ehemaligen Werkssiedlung der Metallhüttenwerke, Baujahr 1907–1910, 2015 teilsaniert, 2–3 Zimmer, Voll- und Duschbad/WC, Wohnfläche ca.

Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter

Bei dieser Zwangsversteigerung am Lübeck in Schleswig-Holstein können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Sonstiges Grundstück/Gebäude.

Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.

Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.

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Verkehrswert150.000 €
ab 50 %75.000 €
70 %-Grenze105.000 €