Bergstraße 8, 73557 Mutlangen
Sonstiges Grundstück/Gebäude · Zwangsversteigerung am Schwäbisch Gmünd in Baden-Württemberg · 25 K 39/2024
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Mutlangen Blatt 2079 BV Nr. 1 241,09 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Mutlangen, Flurstück 374 Gebäude- und Freifläche, Bergstraße 8 Größe: 1.753 m² verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im EG rechts, ATP Nr. 1. Sondernutzungsrecht an den Räumen im UG. Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): Erdgeschosswohnung im Hinterhaus mit ca. 122 m², Baujahr ca. 1968. Verkehrswert: 106.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 03.01.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Hinweis: Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Schwäbisch Gmünd in Baden-Württemberg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Sonstiges Grundstück/Gebäude.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.