Heideplan, 14913 Niedergörsdorf, Dennewitz
Sonstiges, unbebaute, forstwirtschaftlich genutzte Waldfläche · Zwangsversteigerung am Potsdam in Brandenburg · 0002 K 0253/2026
Objektbeschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Dennewitz Blatt 210 Gemarkung Dennewitz, Flur 7 Flurstück 9, Waldfläche, Heideplan, Größe: 79.820 m² Flurstück 10, Waldfläche, Heideplan, Größe: 5.593 m² Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): Bei dem Grundstück handelt es sich um eine unbebaute, forstwirtschaftlich genutzte Waldfläche im Heideplan, 14913 Niedergörsdorf OT Dennewitz. Es soll eine Jagdpacht bestehen. Ein bestehender Altlastenverdacht ist in dem Verkehrswert nicht berücksichtigt. Verkehrswert: 55.500,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 16.07.2024 in das Grundbuch eingetragen worden. Hinweis: Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Potsdam in Brandenburg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Sonstiges, unbebaute, forstwirtschaftlich genutzte Waldfläche.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.