Borwinstraße 17, 18057 Rostock
Sonstiges Grundstück/Gebäude · Zwangsversteigerung am Rostock in Mecklenburg-Vorpommern · 69 K 73/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden: Wohnungs-/Teileigentum eingetragen im Grundbuch von Rostock Blatt 45012 1.185 / 10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Flurbezirk II, Flur 2, Flurstück 534 Gebäude- und Freifläche, Borwinstraße 17 Größe: 223 m² verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung mit Keller, Nr. 7. Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): Wohnungseigentum im 3. OG links, Baujahr ca. 1913, grundlegende Instandsetzungen und Modernisierungen ca. 2000-2003, 3-Zimmer-Wohnung, ca. 80 m², mit Diele, Küche, tagesbelichtetem Bad und Abstellraum sowie einem Balkon und Kellerraum. Der Wohnraum ist mit einem breiten, offenen Durchgang über die Küche (Durchgangsraum) mit Essplatz erschlossen. Verkehrswert: 310.000,00 € Demnach werden nach den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen bestehen bleiben: Abteilung II - keine Abteilung III - Nr. 5: 100.000,00 € mit 15% Jahreszinsen Der Versteigerungsvermerk ist am 06.01.2026 in das Grundbuch eingetragen worden. Bieter haben u.U.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Rostock in Mecklenburg-Vorpommern können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Sonstiges Grundstück/Gebäude.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.