Husum, Schleswig-Holstein
Sonstiges Grundstück/Gebäude · Zwangsversteigerung am Husum in Schleswig-Holstein · 6 K 25/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
–––––––––––––– Im Wege der Zwangsversteigerung wegen Aufhebung der Gemeinschaft soll folgender Grundbesitz am 28. September 2026 um 9.30 Uhr, Sitzungssaal 4, Amtsgericht Husum, Theodor-Storm-Straße 5, 25813 Husum versteigert werden: Landwirtschaftsflächen (Ackerland und Grünland) eingetragen im Grundbuch von Rantrum, Blatt 817 (BV 2), Gemarkung Rantrum, Flur 004, Flurstück 160, Landwirtschaftsfläche, Bargkoppeln, 19788 m² sowie Gemarkung Rantrum, Flur 004, Flurstück 161, Landwirtschaftsfläche, Bargkoppeln zur Größe von 19788 m². Der Verkehrswert ist festgesetzt auf 130000 €.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Husum in Schleswig-Holstein können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Sonstiges Grundstück/Gebäude.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.