Mohlstraße 23, 72074 Tübingen
Sonstiges Grundstück/Gebäude · Zwangsversteigerung am Tübingen in Baden-Württemberg · 2 K 33/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Tübingen Blatt 16922 BV Nr. 1 35 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Tübingen, Flurstück 1729/7 Gebäude- und Freifläche, Mohlstraße 21, 23 Größe: 1.740 m² verbunden mit dem Sondereigentum an der im ATP mit Nr. 22 bezeichneten Wohnung im 1. OG rechts und dem Abstellraum Nr. 22 im Garagengeschoss (Eingang Mohlstraße 23). Sondernutzungsrecht an dem im ATP mit Nr. 1 bezeichneten Pkw-Stellplatz im Freien. Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - Angaben ohne Gewähr): 3-Zimmer-Wohnung, Baujahr 2000, Wohnfläche 92 m², Eingang Mohlstraße 23. Verkehrswert: 440.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 05.08.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Hinweis: Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Tübingen in Baden-Württemberg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Sonstiges Grundstück/Gebäude.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.