Dorfstraße 25, 17373 Ueckermünde OT Bellin
Sonstiges Grundstück/Gebäude · Zwangsversteigerung am Pasewalk Zweigstelle Anklam in Mecklenburg-Vorpommern · 513 K 14/2025
Objektbeschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden: Grundstück eingetragen im Grundbuch von Ueckermünde Blatt 2266 zu je 1/2 Anteil an Gemarkung Bellin, Flur 1 Flurstück 132/3, Verkehrsflächen, Dorfstraße, Größe: 16 m² Flurstück 132/4, Gebäude- und Freifläche, Dorfstraße 25, Größe: 1.035 m² Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): Das Grundstück, bestehend aus zwei Flurstücken, ist bebaut mit einem zweigeschossigen, nicht unterkellerten Ferienwohnhaus mit insgesamt drei Ferienwohnungen. Nordwestlich des Wohnhauses ist ein Bungalow mit einer weiteren Ferienwohnung mit Garagenanbau und Überdachung vorhanden. Östlich des Wohnhauses befindet sich ein ein- und zweigeschossiges, wirtschaftlich überaltertes Nebengebäude (ehemalige Fleischerei). Verkehrswert: 306.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 30.07.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Pasewalk Zweigstelle Anklam in Mecklenburg-Vorpommern können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Sonstiges Grundstück/Gebäude.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.