Dorfstraße 18, 25923 Uphusum
Sonstiges Grundstück/Gebäude · Zwangsversteigerung am Niebüll in Schleswig-Holstein · 7 K 4/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
–––––––––––––– Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 24. April 2026, 10 Uhr, im Amtsgericht Niebüll, Sylter Bogen 1a, 25899 Niebüll, Saal 2, versteigert werden das im Grundbuch von Uphusum Blatt 160 eingetragene Grundstück, und zwar lfd. Nr. 1, Gemarkung Uphusum, Flur 004, Flurstück 123, Gebäude- und Freifläche, Dorfstraße 18, zur Größe von 3495 m² (großes Wohnhaus mit Nebenflächen und einem Nebengebäude, Bj. ca. 1910 mit Teilkeller, EG + DG Wohnfläche westl. Hauptgebäude rd. 260 m² und Nutzfläche im EG östl. Teil rd. 180 m² (nördl. Mehrzweckraum rd. 120 m² und südl. Atelier rd.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Niebüll in Schleswig-Holstein können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Sonstiges Grundstück/Gebäude.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.