Queichtalstraße 46, Annweiler am Trifels
Eigentumswohnung (ab 5 Zimmer) · Zwangsversteigerung am Landau in der Pfalz in Rheinland-Pfalz · 0003 K 0028/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
: - 2/3 Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumen im Erdgeschoss des Anbaus sowie im gesamten Dachgeschoss im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichnet - Es handelt sich bei der Immobilie um ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten, bestehend aus ei- 2 nem Haupthaus und zwei Anbauten, wovon ein Anbau ehemals eine Scheune war - Baujahr: 1889 - Das Objekt konnte nur von außen besichtigt werden - Gemäß den Erkenntnissen im Rahmen der Ortsbesichtigung befindet sich die zu bewertende Liegenschaft insgesamt in einem vernachlässigten, teilweise desolaten Unterhaltungszustand. Es sind diverse Schäden vorhanden und es besteht ein erheblicher Instandhaltungsstau - Objektadresse laut Gutachten: Queichtalstraße 46, 76855 Annweiler am Trifels (OT Queichhambach); Verkehrswert:
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Landau in der Pfalz in Rheinland-Pfalz können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (ab 5 Zimmer).
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.