Alte Wittener Str. 77, 44803 Bochum, Laer
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer), Wohnungseigentum im Erdgeschoss · Zwangsversteigerung am Bochum in Nordrhein-Westfalen · 0048 K 0049/2024
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Laut Wertgutachten befindet sich das Wohnungseigentum im Erdgeschoss des zweigeschossigen, unterkellerten Zweifamilienwohnhaus (Haupthaus) Alte Wittener Str. 77 in Bochum Laer. Die Wohnung verfügt über eine Wohnfläche von ca. 84 qm und teilt sich auf in Diele, Wohnen/Essen, Schlafen, Küche, Bad/WC, AB, Balkon. Die Wohnung macht einen vernachlässigten und ungepflegten Eindruck. Insgesamt besteht die Wohnungseigentumsanlage aus einem Zweifamilienwohnhaus nebst rückwärtigem Anbau und Seitenflügel mit insgesamt 7 Wohneinheiten sowie einem Garagenhof mit 7 Garagen. Eine Kernsanierung erfolgte zwischen 1998 und 2000. Das Gemeinschaftseigentum macht einen normal instandgehaltenen und gepflegten Eindruck. Sofern Sicherheitsleistungen durch Überweisung erfolgen sollen, sollte diese spätestens 10 Tage vor dem Versteigerungstermin erfolgen: Überweisung an die Zentrale Zahlstelle Justiz. Die Überweisung ist für die Termine des Amtsgerichts Bochum ausschließlich vorzunehmen auf nachfolgendes Konto: Zentrale Zahlstelle Justiz bei der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) Kontonummer: 1 474 816, BLZ: 300 500 00, IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16, BIC: WELADEDD Hierbei müssen im Verwendungszweck angegeben werden: der Name des Amtsgerichts das Geschäftszeichen des Verfahrens das Stichwort "Sicherheit" der Tag des Versteigerungstermins. Sofern die Überweisung per Blitzüberweisung erfolgt, geben Sie bitte unbedingt Ihre vollständige IBAN an, da ansonsten keine Rücküberweisung erfolgen kann, falls Sie nicht Meistbietender sind. Auf die Allgemeinen Hinweise für Bietinteressenten wird im Exposee hingewiesen!!!
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Bochum in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer), Wohnungseigentum im Erdgeschoss.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.