Kapellenstraße 7 + 9, 53426 Dedenbach
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) · Zwangsversteigerung am Sinzig in Rheinland-Pfalz · 0006 K 0005/2025
Objektbeschreibung
Lfd. Nr. 1: EG (ca. 2,33m lichte Höhe): Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Flur OG (ca. 2,21m lichte Höhe): 2 Schlafzimmer, Flur, Diele, Bad, Austritt/Balkon Bei der Grundrisseinteilung handelt es sich um eine Grundrissanordnung, die heutigen Wohnansprüchen weitgehend entspricht. Das Bad stellt sich jedoch klein dar. Anmerkung: Die Räume des Obergeschosses (ca. 2,21m) und die Türdurchgänge (Bad ca. 1,78 m) haben vereinzelt eine geringe lichte Höhe. Zu dem zu bewertenden Sondereigentum Nr. 1 gehört, wie bereits erwähnt, ein von außen zu begehender wohnungsergänzender Abstellraum mit abgeteiltem Duschbad Von der Küche aus ist der Kriechkeller/Hausanschlussraum im Kellergeschoss über eine Bodenluke zu begehen. Wohnfläche insgesamt 99,38 m² Lfd. Nr. 2: EG: Diele OG (z.T. bis ca. 2,63m lichte Höhe): Wohnzimmer, Esszimmer, Schlafzimmer, Küche, Flur/Diele, Bad Abstellraum, Balkon Bei der Grundrisseinteilung handelt es sich um eine Grundrissanordnung, die heutigen Wohnansprüchen weitgehend entspricht. Zu dem zu bewertenden Sondereigentum Nr. 2 gehören, wie bereits erwähnt, die Doppelgarage im Erdgeschoss sowie drei wohnungsergänzende Abstell-/Kellerräume. Von diesen ist einer von außen, einer von der Doppelgarage aus und einer von der Eingangsdiele aus zu begehen. Vom Balkon im Obergeschoss ist ein zusätzlicher Speicherraum zu begehen. Wohnfläche insgesamt 114,52 m² Lfd. Nr. 3: Der von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte in Rheinland-Pfalz herausgegebene Bodenrichtwert beträgt zum 01.01.2024 für landwirtschaftliche Nutzflächen (Grünland), im Bereich des zu bewertenden Grundstücks (Gemarkung Dedenbach), EUR 1,20/m² (Bodenrichtwertzone Nr. 6500). Dieser Bodenrichtwert bezieht sich auf ein Richtwertgrundstück mit einer Grünlandzahl von 35. Der o.g. Bodenrichtwert bezieht sich auf den 01.01.2024, Wertermittlungsstichtag ist jedoch der 31.07.2025. Aufgrund der derzeitigen konjunkturellen Entwicklung hält der Unterzeichnete jedoch keinen Zuschlag für erforderlich. Aufgrund der Ortsnähe hält der Unterzeichnete einen Zuschlag von 50v.H. für sachgerecht und angemessen, so dass der Bodenwert des zu bewertenden Grundstücks auf EUR1,80/m² (EUR1,20m²*1,5) geschätzt wird Lfd. Nr. 4: Das Flurstück 113 ist mit einem Geräteschuppen bebaut. Nach Auskunft der Verbandsgemeinde Brohltal ist dieser ohne Baugenehmigung errichtet worden. Aufgrund dieser Gegebenheiten wird dem Geräteschuppen daher im Weiteren kein gesonderter Wert beigemessen. In Anlehnung an die Ausführungen zum dem Flurstück 113 und unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Faktoren sowie der vorliegenden Vergleichspreise und Richtwerte wird der Bodenwert des vorliegenden Grundstücks auf EUR 1,80/m² und somit bei einer Größe von 504 m² auf EUR 907,--(EUR1,80/m²504m²) geschätzt. Lfd. Nr. 5: Der von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte in Rheinland-Pfalz herausgegebene Bodenrichtwert beträgt zum 01.01.2024 für land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen (Holzungsfläche), im Bereich des zu bewertenden Grundstücks (Gemarkung Dedenbach), EUR 0,40/m² (Bodenrichtwertzone Nr. 8000). Dieser Bodenrichtwert bezieht sich auf ein Richtwertgrundstück ohne Aufwuchs. Unter Berücksichtigung aller wertbeeinflusssenden Faktoren sowie der vorliegenden Vergleichspreise und Richtwerte wird der Bodenwert des vorliegenden Grundstücks auf EUR 0,40/m² und somit bei einer Größe von 146 m² auf EUR 58,-- (EUR 0,40/m²146m²) geschätzt.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Sinzig in Rheinland-Pfalz können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer).
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.