Uhlandstraße 56, 44147 Dortmund, Innenstadt-Nord
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) · Zwangsversteigerung am Dortmund in Nordrhein-Westfalen · 0274 K 0009/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Laut Wertgutachten handelt es sich um eine Eigentumswohnung im 1. Obergeschoss hinten;, mit einer Wohnfläche von ca. 17 m². Sie besteht gemäß Planunterlagen aus einem Zimmer und einem Badezimmer. Im Zwischengeschoss befindet sich die Abstellkammer Nr. 4, für die ein Sondernutzungsrecht besteht. Insgesamt sind im Gebäude neun Wohnungen des Sondereigentums untergebracht. Eine Innenbesichtigung konnte nicht stattfinden, der Sachverständige hat einen Sicherheitsabschlag vorgenommen. Das Grundstück des Gemeinschaftseigentums ist straßenseitig in voller Breite bebaut mit einem voll unterkellerten, viergeschossigen Wohngebäude (Mehrfamilienhaus) mit neun Wohnungen mit ausgebautem Dachgeschoss.. Bei dem betreibenden Gläubiger handelt es sich um eine Behörde. Ein Ansprechpartner ist daher nicht zu benennen, da dieser weder weitere Auskünfte erteilen, Verkaufsgespräche führen, noch eine Besichtigung vermitteln kann.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Dortmund in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer).
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.