24340 Eckernförde
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) · Zwangsversteigerung am Eckernförde in Schleswig-Holstein · 2 K 11/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Im Wege der Zwangsversteigerung soll folgender Grundbesitz am 25. September 2026 um 11 Uhr, Sitzungssaal 120, Amtsgericht Eckernförde, Reeperbahn 45–47, 24340 Eckernförde, versteigert werden: Eingetragen im Grundbuch von Eckernförde Blatt 3986 BV Nr. 1: 26834/1000000 Miteigentumsanteil an folgendem Grundbesitz: Gemarkung Borby, Flur 006, Flurstück 44/5, Gebäude- und Freifläche, Riesebyer Straße 16, 18; 2970 m² verbunden mit dem Sondereigentum an der mit Nr. 19 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss. 2-Zimmer-Eigentumswohnung im 1.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Eckernförde in Schleswig-Holstein können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer).
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.