Hochkampstr. 72, 74, 45881 Gelsenkirchen, Schalke-Nord
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) · Zwangsversteigerung am Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen · 0005 K 0045/2024
Objektbeschreibung
Laut Wertgutachten handelt es sich um eine ca. 45 qm große Eigentumswohnung nebst Keller, die sich im 1. OG Mitte im Haus Nr. 72 des Gebäudekomplexes bestehend aus jeweils freistehenden, unterkellerten, zweigeschossigen Mehrfamilienhäusern mit ausgebautem Dachgeschoss in der Hochkampstraße 72/24 in 45881 Gelsenkirchen-Schalke-Nord mit insgesamt 31 Sondereigentumseinheiten (19 Wohnungseigentumseinheiten, 11 Garagen, 1 Fahrradraum) befindet. Aufteilung siehe Exposé und Gutachten. Es bestehen Schäden und Instandhaltungsstau am Gemeinschaftseigentum. Baujahr: 1956 (nach Bauakte). Die Wohnung war zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung (22.07.2025) augenscheinlich bewohnt/vermietet. Eine Innenbesichtigung wurde nicht ermöglicht. Ein Sanierungsverfahren der Stadt Gelsenkirchen ist eingeleitet, das entsprechende Grundbuchrecht bleibt nach der Zwangsversteigerung bestehen; verschiedene Rechtsvorgänge (Verkauf/Belastung etc.) in Bezug auf die Immobilie sind daher genehmigungspflichtig. Eine WEG-Verwaltung ist vorhanden.Die Einsichtnahme in das vollständige Gutachten nebst allen Anlagen wird dringend angeraten. Ansprechpartnerin: Frau Müller, Tel.Nr. 0251 4125448 Aktenzeichen: 5813789210
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer).
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.