Fersenbruch 68, 45883 Gelsenkirchen, Heßler
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) · Zwangsversteigerung am Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen · 0005 K 0086/2024
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Laut Wertgutachten handelt es sich um eine im Hause Fersenbruch 68 in 45883 Gelsenkirchen-Heßler im EG links gelegene Eigentumswohnung in einem einseitig angebauten, unterkellerten, dreigeschossigen Mehrfamilienhaus mit ein- und zweigeschossigen Anbauten nebst Kellerraum (7 Wohneinheiten). Raumaufteilung/Orientierung nicht bekannt. Ursprungsbaujahr Mehrfamilienhaus ca. 1951, Baujahr Anbauten unbekannt. Um- und Anbauten DG ca. 2004, Umbauten EG ca. 2007. Wohnfläche ca. 64 m², zum Wertermittlungsstichtag (28.04.2025) leerstehend. Eine Innenbesichtigung der Wohnung wurde nicht ermöglicht. Im Gemeinschaftseigentum sind augenscheinlich keine Schäden oder Mängel erkennbar. Gemäß Aushang an der leerstehenden Gewerbeeinheit im Erdgeschoss scheint es jedoch “Bau-, Abluft- und Brandschutzmängel” im Erdgeschoss zu geben. Ob eine Nutzungsänderungsgenehmigung der zuständigen Baubehörde für die Umnutzung von Gewerberäumen zu Wohnraum vorliegt, ist nicht bekannt. Die Einsichtnahme in das Gutachten nebst allen Anlagen wird angeraten
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer).
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.