Polsumer Straße 124, 126, 128, 130, 132, 134, 45896 Gelsenkirchen
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) · Zwangsversteigerung am Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen · 0005 K 0082/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein Wohnungseigentumsrecht (Nr. 10 des Aufteilungsplans) im I. OG des Hauses Polsumer Str. 126 nebst zwei Kellerräumen (Teil der Wohnungseigentümergemeinschaft Polsumer Str. 124, 126, 128, 130, 132 und 134 = insg. 6 MFH mit 36 Einheiten), Ursprungsbaujahr 1957/fiktives Baujahr 1971, ca. 68 m² Wfl., zum Wertermittlungsstichtag (= 02.03.2026) vermietet. Die Einsichtnahme des Gutachtens nebst allen Anlagen wird angeraten.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer).
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.