Friesenstraße 5, 45891 Gelsenkirchen
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) · Zwangsversteigerung am Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen · 0005 K 0097/2023
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein Wohnungseigentumsrecht im 2. Obergeschoss eines IV-geschossigen, zweiseitig angebauten Mehrfamilienhauses mit ausgebautem Dachgeschoss (insg. 9 WE) nebst Kelleraum, Ursprungsbaujahr 1913/Bewertungsbaujahr 1959, ca. 83 m² Wfl., einfacher und in Teilen abgewohnter Zustand, Instandhaltungsrückstau an Sonder- und Gemeinschaftseigentum - betr. des Gemeinschaftseigentums in größerem Umfang (Keller, Treppenhaus, Fassade), bestehendes ordnungsbehördliches Verfahren, zum Wertermittungsstichtag (02.09.2024) vermietet. Die Einsichtnahme in das Gutachten nebst allen Anlagen wird dringend angeraten!
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer).
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.