Roonstr. 36, 50674 Köln, Neustadt-Süd
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) · Zwangsversteigerung am Köln in Nordrhein-Westfalen · 0092 K 0035/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Roonstraße 36, 50674 Köln (Neustadt-Süd) 3-Zimmer Wohnung im 6. OG (Spitzboden) des Vorderhauses (Nr. 14 des Aufteilungsplans), bestehend aus Wohnzimmer, Schlafzimmer. Kinderzimmer, Küche, Bad, WC, Flur, Diele, sowie Kellerraum Nr. 14 (im Hinterhaus). Die Wohnfläche beträgt rd. 66m². Baujahr 1954. Der Unterhaltungszustand der Wohnung (Ausbau 1995) ist noch als zufriedenstellend zu bezeichnen. Gemäß Bauakteneinsicht bei der Stadt Köln liegt für den Ausbau dieser Wohnung keine Baugenehmigung vor; vorliegend wird vom Sachverständigen unterstellt, dass der Ausbau genehmigungsfahig ist (s. Risikoabschlag im Gutachten). Eine Weitergabe der Kontaktdaten des Antragsteller kann gem. DSGVO nicht - auch nicht telefonisch - erfolgen. Gutachteneinsichten können zu den allgemeinen Publikumszeiten des Gerichts, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Entsprechende Termine können online auf der Internetseite des Amtsgerichts Köln oder telefonisch unter den Nummern 0221/7711-782, 197, 323 oder 842 vereinbart werden. Geben Sie hierbei unbedingt das Aktenzeichen des Verfahrens an (z.B. 92 K …/25)
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Köln in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer).
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.