Lützenkirchener Straße 85, 51381 Leverkusen
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) · Zwangsversteigerung am Leverkusen in Nordrhein-Westfalen · 0042 K 0003/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Laut Gutachten wurde das Gesamtobjekt, bestehend aus Vorderhaus Bj. 1905 und Anbauten/Garagen Bj. 1949, im Jahr 1998 in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt und besteht nun aus 1 Gewerbeeinheit, 7 Wohneinheiten und 3 Garagen, alle jeweils kleiner Objektgröße. Das Bewertungsobjekt befindet sich im 1. Obergeschoss des Vorderhauses und ist in 2 Wohnungen aufgeteilt. Die Wohnung links mit einer Wohnfläche von rd. 59,00 m² ist vermietet: Zweizimmerwohnung mit Küche als Durchgangszimmer, Diele, Bad und Balkon (Dachterrasse), sowie einen vom Balkon aus erreichbaren Abstellraum (ehemals Bad), der als Kellerersatzraum bewertet wird. Die Wohnung rechts mit einer Wohnfläche von rd. 32,00 m² ist derzeit leerstehend. Die Beschreibung erfolgt -mangels Innenbesichtigung- anhand von Planunterlagen: Zweizimmerwohnung mit integrierter Pantryküche, Diele und Bad. Der Bewertungseinheit ist kein Kellerraum zugeordnet.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Leverkusen in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer).
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.