Langer Berg 104, Schwerin
Eigentumswohnung · Zwangsversteigerung am Schwerin · 55 K 2/2025
Objektbeschreibung
Das im Stadtteil Gartenstadt (südlich vom Stadtzentrum) liegende Grundstück ist mit einem Mehrfamilienhaus bebaut. Es wurde 2009 errichtet. Bewertungsobjekt ist die Wohnung Nr. 4 im 1. Obergeschoss – rechts. Der bauliche Zustand ist weitgehend altersgemäß normal und die Ausstattung der Wohnung entspricht einem durchschnittlichen Standard. Den normalen Gebrauch des Gebäudes bzw. der Wohnung erheblich ein-schränkende Mängel und Schäden wurden nicht festgestellt. Die Wohnung weist aber tlw. einen Renovierungsstau auf. Nach Auskunft der Bewohnerin ist sie Mieterin der Wohnung und des Stellplatzes. Ein schriftlicher Mietvertrag soll nicht bestehen. Nebenkosten sollen seit Jahren weder abgerechnet noch gezahlt werden.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Schwerin können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Eigentumswohnung.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.