Halberstädter Straße 19, 38444 Wolfsburg
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Kfz-Stellplatz (Tiefgarage) · Zwangsversteigerung am Wolfsburg in Niedersachsen · 0019 K 0021/2024
Objektbeschreibung
a) Der im Wohnungsgrundbuch von Wolfsburg, Blatt 18191 unter lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses eingetragene 454.136/100.000.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Wolfsburg, Flur 14, Flurstücke 44/566 und 44/567, Verkehrsfläche; Dresdener Ring; Gebäude- und Freifläche; Halberstädter Straße 1-21 (ungerade), zu insgesamt 1 ha 73 a 45 qm, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 166 des Aufteilungsplanes, sowie b) Der im Teileigentumsgrundbuch von Wolfsburg, Blatt 18311 unter lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses eingetragene 41.110/100.000.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Wolfsburg, Flur 14, Flurstücke 44/566 und 44/567, Verkehrsfläche; Dresdener Ring; Gebäude- und Freifläche; Halberstädter Straße 1-21 (ungerade), zu insgesamt 1 ha 73 a 45 qm, verbunden mit dem Sondereigentum an dem Tiefgaragenstellplatz Nr. 286 des Aufteilungsplanes.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Wolfsburg in Niedersachsen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Kfz-Stellplatz (Tiefgarage).
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.