71069 Sindelfingen OT Maichingen
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück · Zwangsversteigerung am Stuttgart in Baden-Württemberg · 4 K 197/2024
Objektbeschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Sindelfingen-Maichingen Blatt 1479 BV Nr. 8 Gemarkung Sindelfingen-Maichingen Flurstück 1425, Landwirtschaftsfläche, Obergründen, Größe: 796 m² Flurstück 1425/1, Landwirtschaftsfläche, Obergründen, Größe: 142 m² Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): (= unbebautes, landwirtschaftlich genutztes Grundstück im Außenbereich. Die Flurstücke sind durch einen landwirtschaftlichen, befestigten Weg getrennt, ca. 50 m vom südwestlichen Ortsrand des OT Maichingen [Krautgartensiedlung] entfernt. Flurstück 1425: 6m breit, 130 m lang; Flurstück 1425/1: 5,30 m breit, 32 m lang; verpachtet, bewirtschaftet als Ackerland)* Verkehrswert: 7.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 21.11.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Stuttgart in Baden-Württemberg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.